Die Initiierung, Planung und Gestaltung von Beteiligungsprozessen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung einer zukunftsgerichteten und beschäftigungssichernden Politik in den Betrieben. Wenn es nämlich gelingt, die Beschäftigten wirkungsvoll an der Arbeit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und des Betriebsrates zu beteiligen, bedeutet dies die Stärkung der betrieblichen Interessenvertretung und erweitert bedeutsam die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen.